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    Hotelangebote hier

AGB

1. Geltungsbereich

1.1 Für die Geschäftsbeziehung zwischen der TEST Berlin GmbH & Co. KG oder der TEST GmbH & Co. KG (nachfolgend TEST) und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend Kunde) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Buchungsanfrage gültigen Fassung. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden erkennt TEST nicht an, es sei denn, TEST stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu.

1.2 Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

2. Abschluss des Beherbergungsvertrages

2.1. Die verbindliche Buchungsanfrage des Kunden, an welche der Kunde zwei Wochen gebunden ist, stellt ein verbindliches Angebot an TEST zum Abschluss eines Beherbergungsvertrages dar.

2.2. Wenn der Kunde eine verbindliche Buchungsanfrage an TEST richtet, schickt TEST dem Kunden bei Angabe einer E-Mail-Adresse an diese, bei Angabe lediglich einer Postadresse oder Telefaxnummer an jene, eine Mitteilung, die den Eingang der Buchung bei TEST bestätigt und deren Einzelheiten aufführt (Eingangsbestätigung). Diese Eingangsbestätigung stellt keine Annahme des Kundenangebots dar, sondern soll den Kunden nur darüber informieren, dass dessen Buchungsanfrage bei TEST eingegangen ist.

2.3. Der Beherbergungsvertrag kommt erst mit der Zusendung einer ausdrücklichen Buchungsbestätigung durch TEST per E-Mail, per Telefax oder auf dem Postwege zustande. Mit Zusendung dieser ausdrücklichen Buchungsbestätigung nimmt TEST das Angebot des Kunden an.

3. Vertragsinhalt

3.1. Der Kunde und TEST schließen einen auf die Bereitstellung von Unterkunft und/ oder Verpflegung zu einem bestimmten Termin bzw. für einen bestimmten Zeitraum gerichteten Beherbergungsvertrag mit dienst-/geschäftsmäßiger Natur über Unterkünfte einschließlich dazugehöriger Nebenleistungen, die von TEST in eigenem Namen und für eigene Rechnung für den Kunden beim Beherbergungsgewerbe reserviert und/ oder gebucht werden. Die Abrechnung der Vergütung für die damit einhergehenden Leistungen von TEST aus Anbahnung, Eingehung und Durchführung aus solchen Reservierungen/Buchungen für den Kunden erfolgt ausschließlich durch bzw. über TEST.

3.2. Der Kunde ist verpflichtet, die von TEST im eigenen Namen und Auftrag beim Beherbergungsbetrieb gebuchten/reservierten Zimmer zum bestellten Zeitpunkt/Zeitraum (nachfolgend Buchungszeitraum) für sich bzw. für die von ihm zu bestimmenden Beherbergungsgäste zu übernehmen und die dafür mit TEST vereinbarte Vergütung an TEST zu bezahlen. Sollte der Kunde die gebuchten/reservierten Zimmer nicht für sich, sondern für von ihm zu bestimmende Beherbergungsgäste gebucht haben, hat er TEST spätestens zwei Wochen vor Beginn des Buchungszeitraums (Tag der Anreise) eine Namensliste mit allen Beherbergungsgästen zu übermitteln.

3.3. Der Umfang der vertraglich zu erbringenden Leistungen ergibt sich grundsätzlich aus der verbindlichen und von TEST bestätigten Buchung. Mündliche Abreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen, die den Umfang der Leistung betreffen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung in Textform durch TEST, es sei denn, diese wurden nachweislich zwischen den Parteien ausgehandelt. TEST haftet nicht für solche Leistungen, die der Kunde unmittelbar mit den Beherbergungsbetrieben vereinbart sowie nicht für den etwaigen Wegfall des Zwecks des Kunden für die Buchung.

4. Preise, Umsatzsteuergleitregelung, Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug

4.1 Die von TEST mit dem Kunden vereinbarten und berechneten Preise sind Endpreise und unterliegen der Besteuerung von Reiseleistungen nach § 25 UStG. Änderungen des Umsatzsteuergesetzes, insbesondere Änderungen des Steuersatzes, der gesetzlichen Vorgaben für die Bemessungsgrundlage, der Steuerpflicht, der Steuerfreiheit oder Steuerbarkeit, berechtigen TEST unter Berücksichtigung beidseitiger Interessen zur entsprechenden Preisanpassung.

4.2 Der Kunde kann die von Test berechneten Preise grundsätzlich per Rechnung, Kreditkarte oder Lastschriftverfahren zahlen. Diese Zahlungsmodalitäten sind, sollte nichts anderes mitgeteilt werden, nur für Kunden aus Deutschland möglich. TEST behält sich vor, einzelne Zahlungsarten für bestimmte Angebote oder Kunden auszuschließen und Devisen, Schecks und Kreditkarten zurückzuweisen. Die Zahlungsmodalitäten und Bedingungen werden bei jeder Buchungsanfrage aufgeführt und erläutert.

4.3 Bei Zahlung per Kreditkarte oder per Lastschrift erfolgt die Belastung des Kontos zum nächstmöglichen Zeitpunkt nach Annahme des Kundenangebots durch TEST. Die Zahlung per Kreditkarte erfolgt entweder – z.B. bei OnlineReservierungen – über ein abgesichertes System (SSL-Verschlüsselung) oder per E-Mail oder Faxanfrage von TEST. Im Fall der Kreditkartenabrechnung per E-Mail oder Fax erfolgt die Mitteilung der Kreditkartendaten auf alleiniges Risiko des Kunden.

4.4 Bei Zahlung im Lastschriftverfahren wird ein elektronisches Lastschriftverfahren durchgeführt. Der Kunde erklärt hierbei sein Einverständnis, den Betrag von seinem Konto einziehen zu lassen. Wird die Lastschrift vom Kreditinstitut nicht ausgeführt, erhebt TEST für die hierdurch entstehenden Gebühren ein Betrag von EUR 15,00. Teileinlösungen werden nicht akzeptiert.

4.5 Bei Zahlung auf Rechnung gilt folgendes: Die in der verbindlichen und von TEST bestätigten Buchung festgelegten Gesamtzahlungen bzw. ggf. Teilzahlungen sind fristgemäß vom Kunden zu erbringen. Der jeweilige Betrag ist soweit nicht anders vereinbart innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt an TEST zu zahlen. Die Frist ist nur gewahrt, wenn der Rechnungsbetrag bei TEST spätestens am Tage des Fristablaufes eingeht. Nach Inanspruchnahme der Leistung erstellt TEST eine Schlussrechnung. Die Erstellung einer Schlussrechnung entbindet nicht von der fristgerechten Zahlung etwaiger Einzelrechnungen.

4.6. Kommt der Kunde mit dem Ausgleich einer vereinbarten Teilzahlung oder einer sonstigen vereinbarten Zahlungsverpflichtung in Verzug, so ist TEST berechtigt, nach vorheriger Zahlungsaufforderung mit Fristsetzung von mindestens 14 Tagen und Rücktritts/Ablehnungsandrohung, nach dem fruchtlosen Ablauf der Frist von dem Vertrag zurückzutreten und zusätzlich Schadensersatz verlangen. In diesem Fall bemisst sich der Schaden nach den gewöhnlichen ersparten Aufwendungen und dem durch anderweitige Verwendung der gebuchten Leistungen gewöhnlich möglichen Erwerb. Soweit nicht anders vereinbart beträgt der pauschalierte Schadensersatz bei erklärtem Rücktritt bis 12 Monate vor Anreise 15% des Gesamtpreises, bis 06 Monate vor Anreise 20% des Gesamtpreises, bis 03 Monate vor Anreise 25% des Gesamtpreises, danach 100% des Gesamtpreises. TEST kann einen höheren Schaden, als in dem pauschalierten Schadensersatzbetrag vereinbart, geltend machen, wenn TEST hierfür den Nachweis führt. Der Kunde kann einen geringeren Schaden, als in dem pauschalierten Schadensersatzbetrag vereinbart, geltend machen, wenn er hierfür den Nachweis führt. Der Kunde ist zudem berechtigt, den Nachweis zu führen, dass kein Schaden entstanden ist.

5. Preisänderungen

5.1 TEST ist dem Kunden gegenüber berechtigt, die in der bestätigten Buchung vereinbarten Preise im Falle der Erhöhung der Beherbergungskosten durch den Beherbergungsbetrieb, bei dem TEST für den Kunden die Buchung getätigt hat, in dem Umfang zu ändern, wie sich die Erhöhung der Beherbergungskosten auf das gebuchte Zimmerkontingent auswirkt, sofern diese Erhöhung nach Ablauf von sechs Wochen nach Vertragsschluss erfolgt und diese von TEST nicht zu vertreten ist.

5.2 Im Falle einer nachträglichen Änderung des Preises oder einer Änderung einer wesentlichen Leistung wird der Kunde bei Bekanntwerden unverzüglich darüber unterrichtet. Bei Preiserhöhungen um mehr als 10% pro Kalenderjahr oder im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Leistung ist der Kunde berechtigt, ohne Kosten vom Vertrag zurückzutreten, oder den Aufenthalt in einem gleichwertigen Beherbergungsbetrieb zu verlangen, wenn TEST in der Lage ist, einen solchen Beherbergungsbetrieb ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat seine Rechte unverzüglich nach der Erklärung von TEST über die Preise bzw. Leistungsänderungen gegenüber TEST schriftlich geltend zu machen.

6. Stornierung, Rücktritt, Kündigung

6.1 Der Kunde kann bis zum Beginn des Buchungszeitraums (Tag der Anreise) den Beherbergungsvertrag stornieren.

6.2 Jede Stornierung, jeder Rücktritt und jede Kündigung hat schriftlich gegenüber TEST zu erfolgen

6.3. Storniert der Kunde den Beherbergungsvertrag, so ist TEST berechtigt, pauschalierte Stornierungskosten als angemessenen Ersatz für die getroffenen Buchungen und damit zusammenhängenden Aufwendungen zu verlangen. Die Höhe der pauschalierten Stornierungskosten bemisst sich nach den gewöhnlich ersparten Aufwendungen und dem durch anderweitige Verwendung der gebuchten Leistungen gewöhnlich möglichen Erwerb. Soweit nicht anders vereinbart betragen die pauschalierten Stornierungskosten bei Stornierug

  • bis 12 Monate vor Anreise 15% des Gesamtpreises,
  • bis 06 Monate vor Anreise 20% des Gesamtpreises,
  • bis 03 Monate vor Anreise 25% des Gesamtpreises,
  • danach 100% des Gesamtpreises.

TEST kann einen höheren Schaden als in den pauschalierten Stornierungskosten vereinbart, geltend machen, wenn TEST hierfür den Nachweis führt. Der Kunde kann einen geringeren Schaden, als in dem pauschalierten Schadensersatzbetrag vereinbart, geltend machen, wenn er hierfür den Nachweis führt. Der Kunde ist zudem berechtigt, den Nachweis zu führen, dass kein Schaden entstanden ist.

6.4 TEST kann vor Anreise des Kunden zum Buchungszeitraum vom Beherbergungsvertrag schadlos ohne Einhaltung einer Frist zurücktreten, wenn die vereinbarte Leistung dadurch unmöglich wird, dass der Beherbergungsbetrieb, bei dem TEST für den Kunden eine Buchung vorgenommen hat, seinen Geschäftsbetrieb eingestellt hat, aufgrund höherer Gewalt (Brand, Unwetter, Streik etc.) der Beherbergungsbetrieb die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, oder aus Gründen, die TEST nicht zu vertreten hat, der Beherbergungsbetrieb die vereinbarten Leistungen nicht erbringen will oder kann. TEST behält sich für derartige Fälle vor, dem Kunden einen gleichwertigen Beherbergungsbetrieb anzubieten, wenn TEST in der Lage ist, einen solchen Beherbergungsbetrieb ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten.

6.5 Das Recht zur außerordentlichen, fristlosen Kündigung des Beherbergungsvertrages aus wichtigem Grund im Sinne des § 543 BGB bleibt dem Kunden und TEST unbenommen.

6.6 Wichtige, zur außerordentlichen, fristlosen Kündigung berechtigende Gründe sind nur solche, die ihre unmittelbaren Ursachen in den vertraglichen Parteien haben und/oder in persönlicher oder sachlicher Hinsicht so schwerwiegender Natur sind, dass dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände und unter Abwägung aller wechselseitigen Interessen die Einhaltungen oder Fortsetzung des Vertrages nicht zugemutet werden kann. Es gelten die vom Gesetz und Rechtsprechung dazu entwickelten allgemeinen Grundsätze entsprechend. Allein im Risiko-, Geschäfts- oder Unternehmensbereich einer Partei liegende Gründe, insbesondere die persönliche oder geschäftliche Verhinderung, der Wegfall des mit der Beherbung verfolgten Zwecks (z.B. Veranstaltungs- oder Messeausfall bzw. entsprechende Verschiebungen) sowie die nicht von TEST zu vertretende Unmöglichkeit der Anreise zum Beherbergungsbetrieb (auch wenn die Unmöglichkeit der Anreise auf höherer Gewalt beruht) rechtfertigen eine außerordentliche Kündigung nicht.

7. Haftung, Verzug, Ersatzansprüche

7.1. Im Fall vorzeitiger Abreise des Kunden oder der durch seine Bestellung begünstigten Personen, haftet der Kunde gegenüber TEST für alle daraus entstehenden Schäden, sofern TEST die vorzeitige Abreise nicht zu vertreten hat. Dem Kunden eingeräumte Sonderkonditionen (zum Beispiel Ermäßigungen) werden dann hinfällig.

7.2. Tritt TEST gemäß Ziffer 6.4. der AGB vom Beherbergungsvertrag zurück und kann TEST keinen adäquaten Beherbergungsbetrieb anbieten, oder erfolgt durch den Kunden eine fristlose Kündigung aus wichtigen Grund gemäß Ziffer 6.5 der AGB, werden alle bis dahin geleisteten Zahlungen von TEST an den Kunden zurückgezahlt.

7.3. Schadensersatzansprüche des Kunden gegenüber TEST sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Dieser Haftungsausschluss gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von TEST, sofern der Kunde Ansprüche gegen diese geltend macht. Von dem Haftungsausschluss ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und Schadensersatzansprüche aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflichten). Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig ist. Von dem Haftungsausschluss ebenfalls ausgenommen ist die Haftung für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von TEST, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

7.4 Sollte der Kunde unter Verstoß gegen die ihm nach Ziffer 3.2 der AGB obliegende Pflicht TEST nicht spätestens zwei Wochen vor Beginn des Buchungszeitraums eine Namensliste mit allen Beherbergungsgästen übermittelt haben und kommt es infolge dessen beim Beherbergungsbetrieb zu Nicht- oder Fehlbelegungen, so entfällt jede Haftung von TEST gegenüber dem Kunden, ohne dass dadurch die vereinbarte Zahlungspflicht des Kunden gegenüber TEST berührt wird.

7.5 Reklamationen oder sonstige Beanstandungen des Kunden, die den Beherbergungsbetrieb betreffen, sind TEST vom Kunden unverzüglich mitzuteilen. TEST wird diese Beanstandungen prüfen und sich im Falle ihrer Berechtigung um Abhilfe, gegebenenfalls um einen entsprechenden Zahlungsnachlass bemühen. Dieses Bemühen hat auf Verpflichtung und Fälligkeit der vom Kunden gegenüber TEST eingegangen Zahlungsverpflichtung im Übrigen keinen Einfluss.

7.6 In jedem Fall und zu jeder Zeit hat sich der zum Ersatz konkrete Schadensberechtigte im Sinne von § 254 BGB um eine Schadensminderung aktiv zu bemühen. In jedem Fall der Kündigung/Stornierung oder des Rücktritts wird TEST um eine anderweitige Vergabe der bestellten vermieteten Zimmer bemüht sein.

8. Salvatorische Klausel , Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

8.1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Beherbergungsvertrages und/oder der Vertragsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Beherbergungsvertrages zur Folge. In einem solchen Fall werden die Parteien eine ergänzende, wirksame Individualabrede herbeiführen, die dem rechtlichen und wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommt.

8.2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Beherbergungsvertrag mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliche Sondervermögen ist Berlin. Es gilt die Anwendung deutschen Rechts als vereinbart.

8.3 Sowohl auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als auch auf den Beherbergungsvertrag ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar. Verbindlich ist nur jeweils die deutschsprachige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und des Beherbergungsvertrages; die englische Fassung dient ausschließlich Informationszwecken.